FAQ für Studieninteressierte

FAQ für Studieninteressierte

 

Immatrikulation

 

Brauche ich einen bestimmten Notenschnitt um die Studiengänge des Instituts für Turkistik zu studieren?

Die Studiengänge am Institut für Turkistik sind nicht zulassungsbeschränkt. Falls Sie einen türkischen Schul- oder Studienabschluss haben, wird aber zuvor die Gleichwertigkeit zur Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland geprüft.

 

Wo finde ich Informationen zum Studienbeginn? Wo kann ich mich immatrikulieren?

Allgemeine Informationen zum Studienbeginn an der UDE finden Sie hier: https://www.uni-due.de/erstsemester/

Die Online Immatrikulation ist hier möglich: https://www.uni-due.de/faq-studium/online-immatrikulation.php

 

 

Anerkennung von Leistungen anderer Hochschulen

 

Ich habe bereits Leistungen an einer anderen Universität oder in einem anderen Studiengang erbracht und möchte mir die Leistungen in einem Studiengang am Institut für Turkistik anrechnen lassen und mich in einem höheren Semester einschreiben.

Bitte stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Prüfungswesen.

Formulare für das Anerkennungsverfahren:

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartnerin ist Jun.-Prof. Dr. Sevgi Çıkrıkçı 

 

Ich habe bereits einen Bachelor-Studiengang an einer anderen Universität abgeschlossen und möchte mich in den Master Türkisch im Lehramt GyGe oder HRSGe einschreiben. Was muss ich beachten?

Die Immatrikulation in einen Masterstudiengang einen Bachelorabschluss in diesem Fach, oder einen gleichwertigen Abschluss, voraussetzt.

Interessenten für einen Master-Studiengang mit Lehramtsoption, die den ersten
berufsqualifizierenden Abschluss (Lehramts-Bachelor) nicht an der Universität Duisburg-Essen erworben haben, müssen nach der Einschreibung die Gleichwertigkeit des Lehramts-Bachelors durch die zuständigen Prüfungsausschüsse unserer Hochschule überprüfen lassen. Sie finden weitere Informationen dazu hier https://www.uni-due.de/verwaltung/pruefungswesen/tuerkisch_la_ba_startseite.php unter dem Punkt „Gleichwertigkeitsprüfung“.

Haben Sie einen Bachelorabschluss in einem anderen Fach erworben, ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt. Haben Sie z.B. einen Bachelor in Germanistik in der Türkei abgeschlossen, qualifiziert dies nicht für das Turkistikstudium an der UDE.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartnerin ist Jun.-Prof. Dr. Sevgi Çıkrıkçı 

 

Welche Sprachkenntnisse sind Zugangsvoraussetzungen in den Studiengängen der Turkistik?

Zugangsvoraussetzung zum Studium des Bachelor Türkeistudien ist der Nachweis von Türkisch-Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Dieser Nachweis ist entweder über Türkisch im Abitur oder über das telc-Zertifikat zu erbringen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie bei der Einschreibung über diese Voraussetzung verfügen.

Bitte beachten Sie, dass auch ein Wechsel des Studiengangs, also von Lehramt auf Türkeistudien, wie eine Einschreibung behandelt wird, und demnach ebenfalls ein Nachweis der Sprachkenntnisse verlangt wird.
Bitte finden Sie hier durch Eingabe Ihrer bevorzugten Stadt Adressen von telc-Prüfungzentren in Ihrer Umgebung. U.a. bietet das inlingua Center Essen die telc-Prüfung an. Die Finanzierung obliegt dem Studierenden.

Für das Studium des Bachelor Kulturwirt werden Türkischkenntnisse auf B1-Niveau empfohlen, ein Nachweis wird nicht verlangt.

Im Bachelor Lehramt müssen Türkischkenntnisse auf B2-Niveau anhand eines Sprachtests (Studienleistung) am Ende des 1. Fachsemesters nachgewiesen werden, bei der Einschreibung wird jedoch kein Nachweis verlangt.